Am Rehabilitationssport teilnehmen
Rehabilitationssport ist nach dem Sozialgesetzbuch eine ergänzende Gesundheitsmaßnahme und wird ärztlich verordnet.
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht auf diese Leistung ein Rechtsanspruch.
1. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, dieser füllt die Verordnung (Nr. 56) aus.
Achtung: Auf der Vorderseite muss
"Rehabilitationssport" angekreuzt werden, NICHT "Funktionstraining"!
2. Bringen Sie den Antrag zu Ihrer Krankenkasse und fordern Sie die Kostenübernahme.
3. Melden Sie sich nun mit der vollständig ausgefüllten Verordnung (incl. Ihrer Unterschrift!) zuzüglich des ausgefüllten
"Anmeldeformulars" und des ausgefüllten "Anamnesebogens" -siehe Link: "Dokumente"- zeitnah bei uns. Wir sind der Leistungserbringer.
Inhaber einer Verordnung der Rentenversicherung (G0850) müssen genau darauf achten, was auf der
Verordnung unter Punkt 2.1 angekreuzt ist: "Rehabilitationssport im Wasser" ist die Wassergymnastik. "Rehabilitationssport" bedeutet Trockensport.
Falls Sie keine Verordnung mehr erhalten bzw. der Kostenträger (i.d.R. die Krankenkasse) die Kostenübernahme
verweigert, kann im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft weiter am Sport teilgenommen werden.
Sprechen Sie uns an! Alle notwendigen Dokumente und Formulare zur Anmeldung sind auf der Website unter "Dokumente" verlinkt.
